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Ein Kunde wünscht von Ihnen den Einbau einer regenerativen Energieerzeugungs-Anlage auf seine bestehende Dachfläche. Die Technik ist von Ihnen in allen Belangen beherrschbar - aber welchen Vertrag schließen Sie mit dem Kunden - vor allen Dingen mit welchen Konsequenzen? Welche Gewährleistung haben Sie nach den rechtlichen Grundlagen zu geben? Brauchen Sie eine Abnahme, um das versprochene Entgelt zu erhalten? Wer steht für die Leistungsgarantie gerade?
  Termin: 27.09.2012 - 27.09.2012
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