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Kälte- und Klimatechnik - Nachqualifizierung zur ChemKlimaschutzV
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Personen mit dem "kleinen Kälteschein" verlieren mit dem in Kraft treten der ChemKlimaschutzV und ChemOzonSchichtV (seit 4.7.2008) ihre Befähigung, Kälte-/ Klimaanlagen installieren und warten zu dürfen!
Aus diesem Grund wird für jedes Unternehmen und dessen Sachkundigen für Kälte-/Klima mit dem sogenannten kleinen Kälteschein eine Nachqualifizierung zwingend erforderlich (EG Verordnung 842/2006).
Einen entsprechenden Nachqualifizierungs-Sachkundelehrgang bietet das sez an: Kursinhalte Fachtheorie:
Ziel:
Mit bestandener Sachkundeprüfung erhalten Sie eine Personenzertifizierung um Kälte-/ Klimaanlagen der KAT II installieren und warten zu können. Die Sachkunde hat keine handwerksrechtliche Bedeutung. Ein Eintrag in die Handwerksrolle muss separat erfolgen.
Zielgruppe:
Elektromeister mit dem "kleinen Kälteschein"
Kontaktperson:
Jörg Veit Kontakt: ![]() Kontakt per Email |



