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Unternehmen und Kommunen im Spannungsfeld neuer Gesetze und Fördermaßnamen
Seit 2008 gibt es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg, in 2009 folgte das Wärmegesetz auf Bundesebene für den Neubaubereich. Ziel der Gesetze ist es, im Interesse des Klimaschutzes eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen. Die Überwachung der Wärmegesetze in Bund und Land erfolgt durch Sachkundige und Baurechtsbehörden.
Zum Beitrag: Sachkundiger für EWärmeG + Förderberater
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