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Sachkundiger für EWärmeG + Förderberater

Unternehmen und Kommunen im Spannungsfeld neuer Gesetze und Fördermaßnamen

Seit 2008 gibt es das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg, in 2009 folgte das Wärmegesetz auf Bundesebene für den Neubaubereich. Ziel der Gesetze ist es, im Interesse des Klimaschutzes eine anteilige Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie bei Wohngebäuden verbindlich als Standard einzuführen. Die Überwachung der Wärmegesetze in Bund und Land erfolgt durch Sachkundige und Baurechtsbehörden. Der Sachkundige muss bestätigen, ob der Pflichtanteil erfüllt wurde, eine Ausnahmeregelung zutrifft oder eine ersatzweise erfüllende Maßnahme getroffen wurde. Zusätzlich haben Sachkundige Personen Hinweispflichten und müssen Bauherren oder Eigentümer rechtzeitig über dessen Pflichten und Möglichkeiten hinweisen! Aber wer ist sachkundig? Wie werden Nachweis- und Hinweispflichten erfüllt? Wer prüft und wie?
 
Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV in 2009 verschärft sich die Situation auch für die Bauausbaugewerke u. a. natürlich auch für das Elektro- und SHK-Handwerk. Die EnEV-Novelle hat eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen, die bedeutende Auswirkungen auf Planer, Handwerk und Baurechtsbehörden hat. Welche Anforderungen ergeben sich für die Ausführende Planer und Handwerksunternehmen? Wie muss eine Unternehmererklärung ausgestellt werden? Welche Möglichkeiten habe ich im Nachweis der Anlageneffizienz?
 
Die Energiekosten steigen und das Handwerk hat die passenden Lösungen. Der Umstieg auf effiziente Gebäudetechnik bindet oftmals mehr Investitionen als konventionelle Lösungen. Doch leider fokussieren viele Kunden noch den Invest und nicht die Betriebskosten. Diesem Wettbewerb muss das Handwerk Rechnung tragen, durch eine gute und fundierte Beratung und der Vermittlung von Fördermaßnahmen. Der Staat fördert eine Vielzahl effizienter Anlagentechniken und erleichtert dadurch den Umstieg auf investitionsintensive Energiespartechnik (wie z. B. WP). Was für Möglichkeiten der Finanzierung gibt es überhaupt? Welche Förderprogramme gibt es? Welche technischen Forderungen sind an Fördermittel geknüpft? Wie weise ich technische Forderungen nach? Wer hat die geforderte Sachkunde?
 
Hinsichtlich der neuen Gesetze und Verordnungen wird dem Fachhandwerk eine große Verantwortung auferlegt. Sie müssen geltendes Recht bei der Erbringung Ihrer Dienstleistung einhalten, sie müssen dessen Einhaltung schriftlich (unter Androhung von "Strafe") bescheinigen, sie müssen den Endkunden auf Pflichten hinweisen usw.. Welche Rechtssituationen sich daraus ergeben ist oftmals unklar. Leichtfertig wird über Planungsgrundsätze hinweggegangen ohne Förderrichtlinien zu kennen und Folgen für den Unternehmer und den Kunden abschätzen zu können. Was passiert bei falsch abgefassten Nachweisen und Bestätigungen? Kann ich als Sachkundiger haftbar gemacht werden? Was passiert, wenn ich die Fördermittel nicht Zuwendungsgemäß verwende, Förderrichtlinien nicht einhalte? Muss ich für den entstandenen Schaden beim Kunden aufkommen?

Im Seminar findet unser Dozententeam Antworten auf diese Fragen und gibt so die Sicherheit, die der Unternehmer im täglichen Umgang mit diesen Themen benötigen! Es erwarten Sie 2 Tage voller wertvoller Informationen für Ihren beruflichen Alltag.

Kursinhalte:

Themenblock 1 (1. Tag)
EwärmeG, EEWärmeG und EnEV

  • Ziele des EWärmeG
  • Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
  • Nutzungspflichten
  • Ersatzweise Erfüllung
  • Nachweis- und Nachweispflichten
  • Nachrüstungsverpflichtungen der EnEV
  • Auswertung EnEV-Berechnung

Themenblock 2 (2.Tag)

Finanzierung und Förderung

  • Grundlagen der Kredit- und Zinsberechnung
  • Auswahl von Förderprogrammen (z.B. BAFA, KfW, L-Bank...)
  • Kumulation unterschiedlicher Förderungen
  • Antragstellung und Beginn von Maßnahmen
  • Prüfung von Darlehen und deren Zinskonditionen
  • Bewilligung von Förderprogrammen und deren Rechtsverbindlichkeit
  • Umgang mit Förderinstitutionen
  • Beratungsförderung des Bundes

Rechtsfragen/ Haftung

  • Einführung ins Thema
  • Leistungsverpflichtungen bei "Dienstvertrag" und "Werkvertrag"
  • Ahndung von Verstöße und Ordnungswidrigkeiten
  • Folgen falsch abgefasster Bestätigungen durch Sachkundige
  • Haftung durch Sachkundige
  • Haftungsumfänge
  • Fallstudien aus der Rechtspraxis
  • Absicherungsmöglichkeiten, Vertragsklauseln
  • Aufklärungspflichten

Voraussetzung
Handwerksmeister und Personen eines Bau-, Ausbau- oder eines anlagentechnischen Gewerbes oder für das Schornsteinfegerwesen; Gebäudeenergieberater nach Bundes- oder Landesrecht;
Vertreter der kommunalen Verwaltung
 
Kursdauer
2 x 8 UE, 8.30 bis ca. 17:00 Uhr
 
Kurstermine/Veranstaltungsorte: 
02.04. + 03.04.2012     Hotel Lamm, Römerstraße 29, 72379 Hechingen-Stein
18.06. + 19.06.2012     RZ EnBW, Herbolzheimer Str. 36, 79365 Rheinhausen
17.09. + 18.09.2012     etz/sez Stuttgart, Krefelder Straße 12, 70367 Stuttgart
22.10. + 23.10.2012     ODR Ellwangen, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen
19.11. + 20.11.2012     EnBW Regionalzentrum, Zeppelinstraße 15 - 17, 76275 Ettlingen

Kursanmeldung
Kursanmeldung-PDF-Download...
 
Referenten
Rudolf Schiller, RA Karsten Meurer, Michael Weng, Jörg Veit

Kursgebühr
549,00 € incl. Kursunterlagen und Verpflegung abzgl. Fachkursförderung*
(*348,30 € bei Fachkursförderung 30%, 274,50 € bei Fachkursförderung 50%,)


Organisation

Sie erhalten die Einladung und Rechnung vom etz-Stuttgart. Zudem erhalten Sie zwei ausgestellte Rechnungen, da sich der Kurs aus zwei einzelnen zusammen setzt und wir aufgrund der Fachkursförderung dies so handhaben müssen. Ihre Teilnahmebescheinigung/Ihr Zertifikat erhalten Sie von unserem Solar Energie Zentrum Stuttgart.
 
*Fachkursförderung
Das Komplettseminar besteht aus den Einzelseminaren "Sachkundiger für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)" sowie "Finanzierung und Förderung Erneuerbarer Energien". Für diese Kurse hat das etz beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus Mitteln der Europäischen Union eine Fachkursförderung beantragt.
 
Kursförderung:
Für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben sogar 50%.