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12.06.2007: Bundesrat korrigiert Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur EnEV 2007
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Nach dem der Kabinettsbeschluss zur EnEV-Novelle vom 25. April 2007 für große Aufregung im Handwerk gesorgt hatte, kann nun Entwarnung gegeben werden. Die elektrotechnischen Handwerke sollen nach Beschlussfassung des Bundesrats vom 8. Juni 2007 gemeinsam mit anderen Gewerken wieder zu denjenigen Berufsgruppen gehören, die zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises berechtigt sind. Vorraussetzung ist ein qualifizierter Abschluss als Gebäudeenergieberater, wie ihn das Solarnergie Zentrum anbietet.
Ein modifizierter Vorschlag des Bundesbauministeriums zur EnEV hatte die Elektrotechnischen Handwerke und andere Gewerke wie z.B. den Stuckateur, bei der Ausstellung von Gebäudeenergieausweises im Gebäudebestand ausgegerenzt. Das traf die Experten der Fachorganisationen völlig unerwartet, weil die bisherige Formulierung im vorgelegten Refernetenentwurf diesbezüglich unproblematisch war. "Das war für uns nicht nachvollziehbar. Denn bereits vor vielen Jahren haben unsere Fachleute die Schulungsmaßnahme 'Gebäudeenergieberater im Handwerk' mitentwickelt", sagt Ingolf Jakobi, Hauptgeschäftsführer des ZVEH in seiner Presseerklärung vom 12.06.2007. "Die Energie-Handwerke sind prädestiniert für diese Aufgabe gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Gebäudetechnik neben der Gebäudehülle eine immer wichtigere Rolle einnimmt, wenn die Energieeffizienz in Gebäuden verbessert werden soll. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass die Energiehandwerke zur Ausstellung berechtigt sind", so Jakobi. Dem korrigierten Verordnungstext muss nun wiederum das Bundeskabinett zustimmen, bis er dann noch vor der Sommerpause im Gesetzesblatt veröffentlicht wird. |


