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Bund regelt Vor-Ort-Beratung der BAFA neu

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Seit Mitte August machte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie keine Förderzusagen für Erneuerbare Energien mehr, doch nun liegt die neue Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung vor. Wir empfehlen allen Energieberater/-innen sich mit den erheblich geänderten
Regularien auseinander zu setzen. Zukünftig erfolgt die Antragstellung über das Internet. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wurde der Zuschuss auf 175€ gesenkt, ab 3 Wohneinheiten werden noch 250 € ausgezahlt. Alle bereits im Förderprogramm anerkannten sowie zukünftige Energieberater/Innen müssen zuvor eine einmalige Registrierung vornehmen.
 
Experten rechnen angesichts der erheblich aufgestockten Mittel für das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit guten Voraussetzungen für neue Beratungsanfragen durch interessierte Bauherren und Eigenheimbesitzer. Fördermaßnahmen im Bereich Erneuerbare Energien sind jedoch gegenüber dem Vor-Ort-Programm abzugrenzen. Nähere Informationen erhalten Sie über nachfolgende Links.
 
Hinweise zur Vor-Ort-Beratung
 
Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung

Antragstellung über das Internet
 
Beraterregistrierung
 
Hinweise zur Förderung Erneuerbarer Energien
 
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm