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Seminar "Sachkundiger EWärmeG und Förderberater" am 02. + 03.04.2012, Hechingen-Stein
Seit dem 1. April 2008 gilt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg (EWärmeG). Und schon ein Jahr später - im Januar 2009 trat bundesweit das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz mit seinen Vorschriften für den Neubaubereich in Kraft. Konsequenz für Baden-Württemberg: Neubauten werden jetzt durch das Bundesgesetz geregelt, während für Bestandgebäude ab 01.01.2010 nach wie vor das baden-württembergische EWärmeG Angwendung findet.
Und das ist noch nicht alles. Denn mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung zum 1. Oktober 2009 stehen weitere Änderungen ins Haus. Ganz gleich, um welches Gesetz es geht: Sie als Fachhandwerker tragen große Verantwortung. Sie müssen geltendes Recht einhalten, wenn Sie Ihre Dienstleistungen erbringen (und dies auch schriftlich bescheinigen). Sie müssen Ihren Kunden auf seine Pflichten hinweisen. Und Sie sollten überprüfen können, ob bei einem Projekt alle gesetzlichen Regelungen beachtet wurden.
In diesem Zusammenhang kommen viele Fragen auf: Was passiert bei falsch abgefassten Nachweisen und Bestätigungen? Kann ich als Sachkundiger haftbar geamcht werden? Was geschieht, wenn ich Fördermittel nicht zuwendungsgemäß einsetze? Muss ich für den entstandenen Schaden beim Kunden aufkommen? Unsere Weiterbildung zum "Sachkundigen Wärmegesetze und Förderberater" hilft Ihnen dabei, sich besser im aktuellen "Gesetzesdschungel" zurechtzufinden.