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Umweltministerin Tanja Gönner stellt Wärmegesetz beim Herbstforum Altbau vor
Anlässlich des Herbstforums Altbau am 21. November 2007 stellte Umweltministerin Tanja Gönner die Eckpfeiler des Wärmegesetzes vor. "Es ist ein Gebot der ökologischen wie auch der ökonomischen Vernunft den Dinosauriern unter den Gebäuden eine Verjüngungskur zu verpassen. Investitionen in eine verbesserte Ökobilanz dürfen nicht länger aufgeschoben werden", mahnte Umweltministerin Gönner. Das nicht unumstrittene Gesetz hatte im Vorfeld bereits für Widerstände bei Immobilienverbänden geführt. Sie fürchten massive Kosten durch energetische Zwangsmaßnahmen an Gebäuden. Kritiker bemängeln hingegen, dass die vielen Ausnahmen das Gesetz zu einem Papiertiger werden lassen und der Staat wieder einmal den Bürger belaste, sich selbst aber hinsichtlich der Befreiung öffentlicher Gebäude verschont. Frank Hartmann vom Forum Wohnenergie kritisierte die Landesregierung scharf: "Mit dem angedrohten Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro ist bei den Bürgern kein überzeugender Klimaschutz kommunizierbar", so Hartmann. Das Ordnungsgeld würde anfallen, sollte sich ein Gebäudeeigentümer gegen das Wärmegesetz stellen und dessen Auflagen nicht nachkommen. "In den vergangenen 13 Jahren sei der Heizölpreis bereits um über 75 Prozent nach oben geklettert. Zahlreiche Energieversorger hätten außerdem für Anfang kommenden Jahres eine neue Gaspreisrunde angekündigt. Bei älteren Gebäuden könnten durch eine bauliche Optimierung 50 Prozent und mehr der Energiekosten eingespart werden. Die Verbraucher sind der Entwicklung nicht hilflos ausgeliefert", so Gönner.![]() Noch nicht ganz geklärt scheint der Umstand, dass gesetzlich vorgeschriebene Technologien nicht mehr durch das Marktanreizprogramm des Bundes gefördert werden können. Bisher werden Solarthermie und Biomasse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA - gefördert. Kritischen Fragen darauf blieben durch Volker Kienzlen, Geschäftsführer der KEA eigentlich unbeantwortet. Er stellte in seinem Faktenreichen Vortrag die Details des Gesetzes vor und untermauerte die Chance des Gesetzes. In einer aktuellen KEA-Studie wurde für die Solarthermienutzung ein flächengewichteter Durchschnittspreis von 845 €/m² Kollektorfläche ermittelt. Dies deckt sich sehr gut mit den Auswertungen des Marktanreizprogramms, die 2006 einen Wert von 860 €/m² ergab, so Kienzlen in seinem Vortrag. Mit Spannung wird nun der Gesetzesentwurf des Bundesumweltminister Sigmar Gabriel erwartet. Nach der Steilvorlage aus Baden-Württemberg kommt Bewegung in die Bund-Länder-Debatte. Das Bundesumweltministerium arbeitet bereits seit längerem an einem Gesetzesvorschlag. Sollte der Bund ein eigenes Gesetz verabschieden, würde das Wärmegesetz aus Baden-Württemberg formal außer Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Tatsache sind Diskussionen auf Bundes- und Landesebene bereits vorprogrammiert. Das Wärmegesetz finden Sie hier |



