Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV in 2014/2016 verschärft sich die Situation auch für die Bauausbaugewerke u. a. natürlich auch für das Elektro- und SHK-Handwerk. Die EnEV-Novelle hat eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen, die bedeutende Auswirkungen auf Planer/innen, Handwerk und Baurechtsbehörden hat. Welche Anforderungen ergeben sich für die Ausführende/n, Planer/innen und Handwerksunternehmen? Wie muss eine Unternehmererklärung ausgestellt werden? Welche Möglichkeiten habe ich im Nachweis der Anlageneffizienz?
Die Energiekosten steigen und das Handwerk hat die passenden Lösungen. Der Umstieg auf effiziente Gebäudetechnik bindet oftmals mehr Investitionen als konventionelle Lösungen. Doch leider fokussieren viele Kunden/innen noch die Investitionen und nicht die Betriebskosten. Diesem Wettbewerb muss das Handwerk Rechnung tragen durch eine gute und fundierte Beratung und der Vermittlung von Fördermaßnahmen. Der Staat fördert eine Vielzahl effizienter Anlagentechniken und erleichtert dadurch den Umstieg auf investitionsintensive Energiespartechnik (wie z. B. Wärmepumpen). Was für Möglichkeiten der Finanzierung gibt es überhaupt? Welche Förderprogramme gibt es? Welche technischen Forderungen sind an Fördermittel geknüpft? Wie weise ich technische Forderungen nach? Wer hat die geforderte Sachkunde?
Hinsichtlich der neuen Gesetze und Verordnungen wird dem Fachhandwerk eine große Verantwortung auferlegt. Sie müssen geltendes Recht bei der Erbringung ihrer Dienstleistung einhalten, sie müssen dessen Einhaltung schriftlich (unter Androhung von "Strafe") bescheinigen, sie müssen die/den Endkundin/en auf Pflichten hinweisen usw. Welche Rechtssituationen sich daraus ergeben ist oftmals unklar. Leichtfertig wird über Planungsgrundsätze hinweggegangen ohne Förderrichtlinien zu kennen und Folgen für die/den Unternehmer/in und den/die Kunden/in abschätzen zu können. Was passiert bei falsch abgefassten Nachweisen und Bestätigungen? Kann ich als Sachkundige/r haftbar gemacht werden? Was passiert, wenn ich die Fördermittel nicht Zuwendungsgemäß verwende, Förderrichtlinien nicht einhalte? Muss ich für den entstandenen Schaden beim Kunden aufkommen?
Im Seminar erhalten Sie Antworten auf diese Fragen und praktische Hinweise und erlangen so die Sicherheit, die ein/e Unternehmer/in im täglichen Umgang mit diesen wichtigen Themen benötigt.
Kursinhalte
-
EWärmeG und EEWärmeG
- Ziele des EWärmeG und EEWärmG
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Nutzungspflichten
- Ersatzweise Erfüllung
- Nachweis- und Nachweispflichten
- Ermittlung der JAZ
- Ziele der EnEV
- Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Nutzungspflichten
- Nachweis und Nachweispflichten
- Nachrüstungsverpflichtungen der EnEV
- Auswertung EnEV-Berechnung
- Grundlagen der Kredit- und Zinsberechnung
- Auswahl von Förderprogrammen (z. B. BAFA, KfW, L-Bank...)
- Eintragung in die DENA-Liste für Energieeffizienzexperten
- Kumulation unterschiedlicher Förderungen
- Antragstellung und Beginn der Maßnahmen
- Prüfung von Darlehen und deren Zinskonditionen
- Bewilligung von Förderprogrammen und deren Rechtsverbindlichkeit
- Umgang mit Förderinstitutionen
- Beratungsförderung des Bundes
- Einführung ins Thema
- Leistungsverpflichtung bei "Dienstvertrag" und "Werkvertrag"
- Ahndung von Verstößen und Ordnungswidrigkeiten
- Folgen falsch abgefasster Bestätigung durch Sachkundige
- Haftung durch Sachkundige
- Haftungsumfänge
- Fallstudien aus der Rechtspraxis
- Absicherungsmöglichkeiten, Vertragsklauseln
- Aufklärungspflichten
EnEV 2014/2016
Finanzierung und Förderung
Rechtsfragen/Haftung
Zielgruppe:
Gebäudeenergieberater/innen, die nach Bundes- oder Landesrecht zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind; Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister/innen der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbstständig auszuüben.
Voraussetzung:
Handwerksmeister/innen und Personen eines Bau-, Ausbau- oder eines anlagentechnischen Gewerbes oder für das Schornsteinfegerwesen; Gebäudeenergieberater/innen nach Bundes- oder Landesrecht; Vertreter/innen der kommunalen Verwaltung.
Abschluss:
Sie erhalten ein sez-Zertifikat.
Kontaktperson:

Fritz Staudacher
Email senden