Mit Einführung der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 Artikel 10 und der Verordnung (EU) 2024/573 Artikel 10 bleiben die Zertifikate KAT I, KAT II und KAT IV nur gültig, wenn spätestens zum 12. März 2029 eine Auffrischungsschulung absolviert wurde. Zukünftig sind spätestens alle 7 Jahre Auffrischungen vorgeschrieben.
Bei diesem Intensivseminar haben Sie die Möglichkeit an Geräten und Anlagen zu arbeiten und Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Kälte- und Wärmepumpenanlagen aufzufrischen und weiter zu vertiefen. Die Vermittlung der Fachkunde erweiteret Ihr Wissen für den Umgang mit brennbaren Kältemitteln der Gruppe A2L und A3 und ist weiterer Bestandteil dieses Kurses. Neben der Praxis beinhaltet dieses Seminar die neuen Themen zu den Anforderungen in der Kälte-/Klimatechnik im Bereich des Umweltschutzes, der Minderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen, der Lagerung und dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße.
Wartung und Service an bestehenden Anlagen sind wesentlicher Bestandteil für die Funktionsfähigkeit und den energieeffizienten Einsatz von Kälte-, Klima und Wärmepumpen. Dieses Seminar dient zur Vertiefung der praktischen Fertigkeiten an kältetechnischen Geräten und Anlagen in der Praxis. Neben der Praxis beinhaltet dieses Seminar auch die neuen Themen nach DGUV (brennbare Kältemittel z.B. R32) in der Kälte-/Klimatechnik. In diesem Kurs werden u. a. folgende Kältemittel behandelt: Brennbare Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L und A3, wie z. B. R32, R290 und R1234yf. Ab dem 01.01.2025 dürfen bei Monosplitanlagen < 3 kg Füllmenge keine Kältemittel > GWP 750 eingesetzt werden. Das bedeutet, dass die gängigen Kältemittel, wie R410A und R407C, nicht mehr verwendet werden dürfen.
Nach dem Seminar erhalten Sie eine Sachkundebescheinigung der KAT A1 bzw. A2
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