Bei diesem Praxisseminar haben Sie die Möglichkeit an Geräten und Anlagen zu arbeiten und Ihre Fertigkeiten und Kenntnisse im Umgang mit Kälte- und Wärmepumpenanlagen aufzufrischen und weiter zu vertiefen.
Neben der Praxis beinhaltet dieses Seminar die neuen Themen zu den Anforderungen in der Kälte-/ Klimatechnik, im Bereich des Umweltschutzes, der Minderung der Emissionen von fluorierten Treibhaus-gasen, der Lagerung und dem Transport gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern.
Kursinhalte
Normativer Teil
- F-GaseV EU 517/2014
- Gefahrgutverordnung (GGVSEB)
- Anforderungen an das sachkundige Personal
- Eigenschaften und Gefahren der Kältemittel
Praxis
- Wartungsarbeiten an einer Wärmepumpe
- Vorgehensweise laut Checkliste
- Dichtigkeitsprüfung der Kälteseite nach Verordnung
- Logbuch gemäß Verordnung führen und ausfüllen
- Überprüfung einer Klimaanlage
- Kältekreislauf messen
- Reinigung, Fehlerursachen/-wirkungen an Geräten und Leitungen,
- Instandsetzungsarbeiten, Demontage und Entsorgung
Voraussetzung:
Wichtig: Bitte Kopie des Zertifikats nach der Verordnung EU 2015/2067 o. EG 303/2008 der Kategorie II oder der Kategorie I der Anmeldung beifügen.
Abschluss:
Sie erhalten ein sez-Zertifikat
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer, die ihr fünfzigstes Lebensjahr vor Kursbeginn vollendet haben, sogar 50 %. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Teilnehmer einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson:

Fritz Staudacher
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