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Der Markt von Photovoltaik-Anlagen verzeichnet weiterhin starke Zuwächse. Das E-Wärmegesetz des Bundes und Landes forciert gleichfalls den Einsatz erneuerbarer Energien.
Mit dem Seminar erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse zur aktuellen Normung bezüglich der Planung und Errichtung von PV-Anlagen.
Mit unseren in Betrieb befindlichen Anlagen können die Teilnehmer praxisnah die Installationsvorschriften anwenden und erhalten auch schwerpunktmäßig Informationen zur Messtechnik an PV-Anlagen.
Kursinhalte
Normen und Vorschriften im Bereich der Photovoltaik
Erst- und Wiederholungsprüfungen an PV-Anlagen mit praktischen Messübungen an realen Anlagen im AC- und DC-Stromkreis
Prüfbericht für netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme gemäß VDE 0126-23-1
Ausfüllen eines Prüfprotokolls und des PV-Anlagenpasses
Lösungsansätze für Praxisprobleme im Bereich von PV-Anlagen
Blitz- und Überspannungsschutz im Bereich der Photovoltaik
Berechnung des Trennungsabstandes nach VDE 0185-305-3
Neuerungen des Beiblattes 5 zur DIN VDE 0185-305-3 Blitz- und Überspannungsschutz im PV-Bereich
Typische Errichtungsfehler und deren Lösungsansätze im PV-Bereich
Abschluss
Sie erhalten ein sez-Zertifikat.
Zielgruppe
Erfahrene Elektrogesellen/innen, Obermonteure/innen mit Kenntnissen der VDE Messtechnik.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
Erwerbstätige mit Beschäftigungsort in Baden-Württemberg
Erwerbstätige sowie Erwerbsfähige mit Wohnort in Baden-Württemberg
Unternehmerinnen und Unternehmer einschließlich Freiberuflerinnen und Freiberufler
mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort
in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch
nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und
Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen,
Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung
kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft
ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten
Förderperiode keine Förderung mehr möglich.