Nach Beendigung dieser Seminarreihe sind Sie in der Lage, die fachgerechte Planung und Errichtung von Photovoltaik-Anlagen selbständig durchzuführen. Sie nutzen digitale Analyse- und Planungstools zur Auslegung und Ertragsvorhersage der PV-Anlagen. Sie kennen verschiedene Systeme und Typen von PV-Anlagen und deren Vor- und Nachteile und besitzen die notwendigen Kenntnisse zur aktuellen Normung bezüglich der Planung und Errichtung von PV-Anlagen. Die abschließende Inbetriebnahme, messtechnische Untersuchung und Dokumentation runden Ihre Kompetenz ab.
Kursinhalte:
Grundlagen der Photovoltaik
Photovoltaik Inselanlagen
Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen
Normgerechtes Errichten und Prüfen von Photovoltaik-Anlagen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Elektrotechnikermeister/innen und Elektroinstallateurmeister/innen, Elektroniker/innen Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik und Elektroinstallateure/innen. Alle anderen Meister/innen bzw. Gesellen/innen aus verwandten Handwerken müssen eine TREI-Qualifikation nachweisen.
Kursvoraussetzung
Die gefahrlose Durchführung der Messungen, die Beurteilung der normgerechten Errichtung und die Fehlersuche setzt eine Ausbildung als Elektrofachkraft voraus.
Vorkenntnisse
Kenntnisse im Umgang mit PC-Anwendungsprogrammen, Windows.
Kursdauer / Uhrzeiten
82 Unterrichtseinheiten (UE) in Präsenzunterricht, Onlinetutorium und Selbstbestimmtes Lernen (Online)
Präsenztermine im etz, Krefelder Straße 12, 70376 Stuttgart - Uhrzeiten: 8:00 – ca. 16:00 Uhr
Onlinetutorium - Uhrzeiten: 17:45 – 19:30 Uhr
Kursziel
Sie erschließen sich neue Marktpotenziale durch kompetente Kundenberatung und erhalten einen Überblick über die Grundlagen der PV-Systemkomponenten.
Kursinhalte
Elektrofachkräfte, Facharbeiter, Gesellen, Elektromeister, Betriebsleiter aus Elektro- und Informationstechnischen Unternehmen
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

Kursziel
Sie erschließen sich neue Marktpotenziale durch kompetente Kundenberatung und erhalten einen Überblick über die Grundlagen der PV-Anlagentechnik.
Kursinhalte
Zielgruppe
Dachdecker, Zimmerfachleute, SHK-Anlagenmechaniker (Facharbeiter/Geselle/Meister)
Abschluss
Sie erhalten ein sez-Zertifikat.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

In den letzten Jahren wurde deshalb immer wieder der Wunsch von Versicherungsunternehmen, Betreibern sowie von verantwortungsvollen Planern und Errichtern geäußert, hierzu eine qualifizierte Ausbildung festzulegen und die Kompetenz durch einen unabhängigen Dritten bestätigen und überwachen zu lassen.
Mit dem Kurs Sachverständige/r für Photovoltaikanlagen (ZVEH) wird ein umfassendes Basiswissen zur Planung, Errichtung, Wartung und Beurteilung von Photovoltaikanlagen vermittelt. Anhand von Praxisübungen und -beispielen wird zudem ein breites Spezialwissen rund um Errichtung und Fehleranalyse vermittelt. Das im Kurs erworbene Know-how befähigt die Teilnehmenden zu einer umfassenden Beratung sowie zur Planung, zum Aufbau und zur Inbetriebnahme der Anlagen.
Der Kurs setzt sich wie folgt zusammen:
Kursinhalte Modul 1 (24 UE)
Kursinhalte Modul 2 (24 UE)
Kursinhalte Modul 3 (7 UE)
Prüfung (8 UE) - Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist der Besuch der Module 1 – 3. Für die Prüfung wird eine separate Prüfungsgebühr in Höhe von 450,00 € erhoben.
Abschluss
Sie erhalten eine sez-Teilnahmebescheinigung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein ZVEH-Zertifikat.
Zielgruppe
Dieser Kurs richtet sich an Elektrofachkräfte nach DIN VDE 1000-10, die sich mit der Planung, Errichtung, Prüfung und Wartung von Photovoltaikanlagen beschäftigen.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.

In den letzten Jahren wurde deshalb immer wieder der Wunsch von Versicherungsunternehmen, Betreibern sowie von verantwortungsvollen Planern und Errichtern geäußert, hierzu eine qualifizierte Ausbildung festzulegen und die Kompetenz durch einen unabhängigen Dritten (einer anerkennenden Stelle) bestätigen und überwachen zu lassen.
Mit dem Kurs Sachverständige/r für Photovoltaikanlagen (ZVEH) wird ein umfassendes Basiswissen zur Planung, Errichtung, Wartung und Beurteilung von Photovoltaikanlagen vermittelt. Der Kurs setzt sich wie folgt zusammen:
Prüfung (8 UE)
Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist der Besuch der Kursmodule 1 – 3.
Abschluss
Sie erhalten eine sez-Teilnahmebescheinigung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein ZVEH-Zertifikat.
Voraussetzung
Dieser Kurs richtet sich an Elektrofachkräfte nach DIN VDE 1000-10, die sich mit der Planung, Errichtung, Prüfung und Wartung von Photovoltaikanlagen beschäftigen.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
Plus finanziert.
Für jede förderfähige Person gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 %.
Förderfähige Personen sind:
Als erwerbsfähig im Sinne des Fachkursprogramms gelten alle Personen mit Wohnort in Baden-Württemberg, die sich beruflich weiterbilden möchten, derzeit jedoch nicht erwerbstätig sind. Dazu zählen beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, Rentnerinnen und Rentner, Gründungswillige sowie Studierende.
Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Sobald die Fördersumme ausgeschöpft ist, ist bis zum Beginn der nächsten Förderperiode keine Förderung mehr möglich.
