Auf Grundlage der gültigen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und der Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) dürfen Tätigkeiten an und mit Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen nur ausgeführt werden, wenn die ausführende Person eine entsprechende Sachkunde nachweisen kann und das Unternehmen die notwendige Firmenzertifizierung besitzt. Weiterlesen
Aufbauend auf die KAT II wird dem/r Kursteilnehmer/in ein umfassender Überblick über die elementaren ISO-Standardeinheiten der Klimatechnik vermittelt. Weiterlesen
Mit der flächendeckenden Einführung der Elektromobilität entsteht für das Elektro- und IT-Handwerk ein interessantes Geschäftsfeld. Weiterlesen