Nach dem Seminar sind Sie in der Lage diese Systeme auf dem heutigen Stand der Technik fachgerecht "smart grid ready" zu installieren, notwendige Erweiterungen in der elektrischen Anlage auszuführen sowie die Funktion und Sicherheit zu überprüfen.
Kursinhalte:
Einführung Smart Grid
- Kann ein Stromversorgungsnetz "intelligent" sein
- IEC 61850 / IEC 61968
- ISO 15118
- Europäische Herausforderung
- Netzstrukturen
Einflussfaktoren
- Klimatische Rahmenbedingungen (Wind, Sonne, ...)
- Erzeugeranlagen (PV, KWK, Windkraft)
- Elektrofahrzeuge
- Steuerbare Verbraucher
- Stromkunde
Smart Meter
- Standards wie DIN EN 62056-21:2003-01
- Zählertechnik EDL21, EHZ, ...
- Zählerprotokolle (SML)
- Zählerplatz
- Eichrechtskonforme Meßdatenübermittlung
Wie sieht das Netz der Zukunft aus?
- Datensicherheit
- Kommunikationsbedarf
- "Virtuelle Kraftwerke"
- "smarte" Verteilnetze
- wie kommen wir zu einheitlichen Systemen (die deutsche Normungsroadmap)?
- Anforderungen an die Leitwarte
- Anforderungen an die Energieabnehmer
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte mit starkem Interesse an der Elektromobilität.
Voraussetzung
Sie verfügen idealerweise über fundierte Kenntnisse aus dem Bereich der Elektrotechnik, über eine abgeschlossene Berufs- oder Meisterausbildung und Sie haben am Seminar "Grundlagen der Elektromobilität" teilgenommen.
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat
Hinweise
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!