Aufbauend auf den Sachkundenachweis ChemKlimaschutzV Kat. II wird dem/r Kursteilnehmer/in ein umfassender Überblick über elementaren ISO-Standardeinheiten der Klimatechnik vermittelt. Besonders wichtig sind Themen zur Dichtigkeitskontrolle und dem erforderlichen Eingriff in den Kältekreislauf. Einen breiten Raum nehmen die Montage des Verdichters, die Einstellungen und Überprüfungen ein. Hierfür ist auch die In- und Außerbetriebnahme des Verdichters notwendig.
Kursinhalte
1. Eigenschaften und Gefahren der Kältemittel
- Kenntnis der elementaren ISO-Standardeinheiten für Temperatur, Druck, Masse, Energie, Dichte
2. Anlagentechnik
- Dichtheitskontrollen inkl. erforderlichem Eingriff in den Kältekreislauf
- Abfassung eines Berichts über den Zustand des Verdichters
3. Praxis
- Montage eines Verdichters einschl. Regel- und Sicherheitsarmaturen
- Einstellung der Sicherheits-, Regeleinrichtungen und Ventile
- Überprüfung des Ölrückführsystems
- In- und Außerbetriebnahme eines Verdichters
- Überprüfung durch Messungen
Ziel:
Mit bestandener Sachkundeprüfung gem. DVO (EU) 2015/2067 erhalten Sie eine Personenzertifizierung der KAT I.
Voraussetzung:
Bestandener Lehrgang nach ChemKlimaschutzV KAT II sowie Teilnahmebescheinigung nach ChemOzonSchichtV.
Abschluss:
Sie erhalten ein Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik Stuttgart
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 25% des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 50%. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 50% zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson:

Fritz Staudacher
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